Wenn ich im Gespräch erzähle, dass ich Übersetzerin für Englisch bin, werde ich immer wieder gefragt, ob ich Simultandolmetschen kann. Nein, das kann ich leider nicht, aber ich erinnere mich immer wieder gerne an die Einführung ins Simultandolmetschen die ich während meines Studiums 2 Semester lang hatte. Aber darum soll es hier nicht gehen. Meistens kristallisiert sich im weiteren Gespräch heraus, dass mein Gegenüber die Begriffsabgrenzung zwischen Übersetzern und Dolmetschern gar nicht so recht kennt. Dabei ist es eigentlich ganz einfach:
- Ein Übersetzer überträgt ein Dokument schriftlich in eine andere Sprache.
- Ein Dolmetscher überträgt das gesprochene Wort mündlich in eine andere Sprache.
beeidigter Übersetzer vs. beeidigter Dolmetscher
Damit es nicht ganz so einfach ist, gibt es noch die Abgrenzung im bayrischen Dolmetschergesetz, Artikel 1, Absatz 2: „Die Tätigkeit der Dolmetscher umfasst die mündliche und schriftliche Übertragung, die der Übersetzer grundsätzlich nur die schriftliche Übertragung einer Sprache.“
Oder in anderen Worten: In Bayern ist ein beeidigter Dolmetscher gleichzeitig auch ein beeidigter Übersetzer und überträgt das geschriebene und das gesprochene Wort. Er darf übersetzen und dolmetschen.
Ein beeidigter Übersetzer darf nur das geschriebene Wort übertragen. Er darf also nur übersetzen.
Zusammenfassung
Freie Wirtschaft:
Dolmetscher = Dolmetscher (mündliche Übertragung)
Übersetzer = Übersetzer (schriftliche Übertragung)
Gerichte und Behörden:
Dolmetscher = Dolmetscher + Übersetzer (mündliche und schriftliche Übertragung)
Übersetzer = Übersetzer (schriftliche Übertragung)